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Hier können Sie Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus preiswert versichern. Selbst ein nachträglicher Umstieg hilft oft, bares Geld zu sparen. | ||||
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Versicherungsbedingungen gemäss Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedin- gungen, (VGB88), Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Glasversicherungen, (AGIB) und der Besonderen Bedin- gungen der kombinierten Sach- und Glasversicherung (Stand 20.11.2001) mit Garage zum gleitenden Neuwert und Glasbruch (Gebäudeverglasung, Mobilarverglasung und Glaskeramik-Kochflächen). Jahrespämie, mit Versicherungssteuer für ein selbstgenutz- tes Wohngebäude je m² Wohn- und Nutzfläche netto 1,55 EUR, d.h., z.B. für 130 m²: | |||
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Versicherungsumfang Es besteht eine Gebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ein Einzelversiche- rungswert kann nicht genannt werden, weil es sich um eine Pauschalversicherung handelt. Im Schadensfall wird jedoch nach den Grundsätzen einer Versicherung nach den VGB 88 reguliert, so dass der Eigentümer hinreichendgeschützt ist. Eine Unterversicherung wird angerechnet, wenn die Anzahl der gemeldeten Wohneinheiten niedriger ist als die tatsäch- liche Anzahl unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles. In diesem Fall wird nur der Teil des bedingungsgemäss festgestellten Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Betrag verhält, wie die Anzahl der gemeldeten Wohneinheiten zu der tatsächlichen Anzahl. Auch leerstehende Einheiten müssen gemeldet werden. Es besteht eine Glasversicherung für alle mit dem Gebäude festverbundenen Innen- und Aussen- verglasungen, einschliesslich der Mobilarverglasung und die Glaskeramik-Kochfläche. | |||
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Sonstiges Es handelt sich um eine kombinierte Versicherung mit ein- heitlichen Vertrag, der nur insgesamt und nicht hinsichtlich einzelner Bestandteile beantragt oder gekündigt werden kann. Bedingungen (Stand: 2003) und Angebot freibleibend, Irrtum und Änderungen vorbehalten. | |||
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Ein Angebot können Sie über die Anfrage Gebäudeversicherung einholen. Hier mehr dazu: | |||
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