Begrenzen Sie das Risiko für Ihren Betrieb!
 
Betriebliche Versicherungen
Die Versicherungs-Dienstleistungen für Unternehmen und
Beriebe sind auf die Bedürfnissen der verschiedenen Wirt-
schaftszweige abgestimmt und erlauben eine weitgehende
individueller Ausgestaltung. Sie können so das Risiko für
Ihren Betrieb gezielt eingrenzen. Hauptgruppen sind die
  • Haftpflichtversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Sachversicherung,
  • Transport- und die
  • Technische Versicherung.
Wir helfen Ihnen, die richtige und dabei kostensparende
Versicherung zu finden. Bitte sprechen Sie uns an. Nach-
stehend finden Sie mehrere Beispiele. Ihre Anfrage kön-
nen Sie per E-Mail an uns richten.
Hier mehr dazu: Anfrage Betriebliche Versicherung  Anfrage an das HmK
 
Betriebliche Haftpflichtversicherung
Es gibt viele Gefahrenquellen, aus denen sich Schaden-
ersatzforderungen gegen Sie ergeben können, und zwar:
  • die Betriebsstätte;
  • die erbrachten Arbeiten oder Leistungen;
  • die hergestellten oder gelieferten Produkte;
  • die Belastung der Umwelt durch betriebliche
    Tätigkeiten und Produkte.
Insbesondere durch das Produkthaftungsgesetz und das
Umwelthaftungsgesetz können solche Forderungen auch
aus Schäden resultieren, die trotz sorgfältigster Arbeit ent-
standen sind. Solche Forderungen können existenzbedro-
hende Ausmasse annehmen.
Jeder Betriebsleiter sollte eine Betriebs-Haftpflichtversiche-
rung haben, die auf die Gefahren seines Betriebs abgestellt
ist und ausreichend hohe Versicherungssummen bietet.
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Baubetriebs-Haftpflichtversicherung
Für Hochbau-,  Tiefbau-,  Strassenbaubetriebe oder für Bau-
handwerker ist eine spezielle Betriebs-Haftpflichtversicherung
notwendig, die die Gefahren des Baugewerbes berücksichtigt,
z.B. eine nicht abgedeckte Luke, eine nicht gesicherte Behelfs-
treppe, herabfallende Steine oder Gerüstteile. Der sichere Be-
trieb wird zusätzlich erschwert, wenn auf fremden Grundstü-
cken gearbeitet wird, und sich dort andere Personen aufhalten.
Sachschäden sind ebenfalls nicht zu unterschätzen, z.B. dann,
wenn Arbeitsmaschinen eingesetzt werden. Die Baubetriebs-
Haftpflichtversicherung bietet Ihnen dabei Versicherungsschutz.
Voraussetzung hierfür ist eine Versicherungssumme, die Ihrem
Bedarf gerecht wird.
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Hotel-und Gastwirtschaft-Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Hotels und Pensionen bietet
Ihnen umfassenden Versicherungsschutz gegen Haftpflicht-
ansprüche aus seinem Betrieb bietet. Kernstück ist dabei
die Haftung wegen Beschädigung und Abhandenkommen
eingebrachter Gegenstände der Gäste.
Für den Hotelier gelten besondere Haftungsbedingungen.
Neben der verschuldungsunabhängigen Haftung für Schä-
den an den eingebrachten Sachen seiner beherbergten
Gäste muss er nicht nur für eigenes Verschulden einste-
hen, sondern auch für das Verschulden seiner Mitarbeiter.
Zudem müssen alle Einrichtungen, z. B. Gebäude, Park-
platz, Schwimmbad, stets in einem sicheren Zustand ge-
halten werden, damit niemand zu Schaden kommt. Auch
hieraus können sich hohe Schadensersatzforderungen
ergeben.
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Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung
Auch die Landwirtschaft unterliegt starkem wirtschaftlichen
und technologischen Wandel. Unter dem Begriff Bauernhof
verbirgt sich heutzutage eine grosse Spannbreite von unter-
schiedlichen Betrieben, angefangen vom landwirtschaftlichen
Nebenbetrieb bis hin zum vollautomatisierten Unternehmen.
Insbesondere der Bereich der Umwelthaftung wird immer
bedeutsamer. Wichtig ist eine Risikoabsicherung z.B. für
  • Flurschäden durch Weidebetrieb;
  • Beschädigung oder Verlust von fremden Sachen
    (Gewahrsamschäden);
  • Lagerung von Sickersäften aus Silos, Jauche oder Gülle
    auf dem Betriebsgelände in geschlossenen Gruben,
    z.B. bis zu 1250 m³.
Dieser Versicherungsschutz kann den individuellen Anforde-
rungen angepasst und entsprechend erweitert werden.
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Unternehmer-Haftpflichtversicherung
Unternehmer sind mehr Gefahren und Risiken ausgesetzt als
Privatpersonen. Um so wichtiger ist deshalb eine Haftpflicht-
versicherung zum eigenen Schutz und zum Schutz des Unter-
nehmens, die Sie gezielt vor den Risiken Ihres Gewerbes
schützt. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es,
  • begründete Ansprüche zu befriedigen und
  • unbegründete Ansprüche - gegebenenfalls
    auf dem Prozessweg - abzuwehren.
Damit sind Sie vor finanziellen Einbussen durch gesetzliche
Haftpflichtansprüche anderer Personen bis zur Höhe der ver-
einbarten Versicherungssummen geschützt.
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Finanzielle Verlusten durch eigene Schäden des Versiche-
rungsnehmers deckt die betriebliche Unfall- oder Sachver-
sicherung
ab.
Betriebliche Unfallversicherung
6 Millionen Menschen verunglücken Jahr für Jahr in Deutsch-
land. Etliche Unfälle bringen neben schweren gesundheitlichen
Dauerschäden existenzbedrohende Folgen mit sich, denn ge-
setzlicher Schutz ist nur ein Mindestschutz!

Versichert werden können Gruppen ab drei Personen. Das
macht die Firmen-Gruppen-Unfall-Versicherung auch schon
für kleine Familienbetriebe interessant.
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Weiteren Schutz für Gewerbetreibende und Unternehmer
bieten die betriebliche Haftpflicht- und Sachversicherungen.
Betriebsgebäude-Versicherung
Ihr Betriebsgebäude ist die Basis Ihres Unternehmens. Die
besten Schutzmassnahmen können Sie nicht, vor einem
Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschaden be-
wahren.  Die Betriebsgebäude-Versicherung  schützt Sie
und Ihren Betrieb davor, die finanziellen Mittel für den Wie-
deraufbau des Gebäudes selbst aufbringen zu müssen.
Häufig sind die Kosten für das Aufräumen der Schaden-
stelle oder die Erfüllung behördlicher Auflagen nach einem
versicherten Schaden fast so hoch wie der eigentliche
Sachschaden. Dann steht Ihnen noch einmal die gesamte
Versicherungssumme für die Abdeckung Ihrer zusätzlichen
Kosten zur Verfügung. Dabei können mitversichert sein:
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und
    Schutzkosten;
  • Kosten für Notreparaturen;
  • Grundstücksbestandteile, wie z.B. Müllbehälterboxen;
    Briefkastenanlagen, Masten;
  • Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach
    einem Einbruch.
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Auch zur Absicherung Ihrer finanziellen Verluste durch ent-
gangene Mieteinnahmen bzw. Mehraufwendungen für den
Fall, dass Sie wegen eines versicherten Schadensfalles selbst
Miete zahlen müssen, können Sie sich mit einer Mietverlust-
versicherung
schützen.
Mietverlustversicherung
Über die Geschäftsgebäudeversicherung haben Sie Ihr Ge-
bäude bereits umfassend abgesichert. Unterschätzt werden
dagegen oft die Verluste durch Mietausfällen bei Gebäude-
schäden.
Davor können Sie sich mit einer Mietverlustver-
sicherung
schützen.
Für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten wird bei Feuer-,
Leitungswasser- und Sturm- oder Hagelschaden der Mietaus-
fall übernommen, wenn der Mieter infolge dieses Schadens
die Mietzahlung teilweise oder ganz verweigert. Sollten Sie
durch einen Schadensfall selbst zum Mieter werden, trägt die
Versicherung den ortsüblichen Mietwert.
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Geschäftsinhaltsversicherung
Die in Ihrem Betrieb vorhandene Betriebseinrichtung, Waren
und Vorräte sind Ihr wichtigstes Unternehmenskapital. Die Ge-
schäftsinhaltsversicherung bietet finanziellen Schutz gegen
Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturm- oder
Hagelschäden. Ihnen steht im Schadenfall noch einmal die ge-
samte Versicherungssumme für die Absicherung Ihrer zusätz-
lichen Kosten zur Verfügung.
Dabei sind beispielweise mitversichert:
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, Bewegungs-
    und Schutzkosten;
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen;
  • Wiederherstellungskosten für Akten, Zeichnungen,
    Datenträger sowie betriebsinterne Software;
  • Dekontaminationskosten;
  • Mehrkosten infolge technologischen Fortschrittes.
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Sollten Sie irgendwie mit Lebensmitteln zu tun haben, empfeh-
len wir Ihnen auch eine Betriebsschliessungsversicherung.
Betriebsschliessungs-Versicherung
Nach dem Bundesseuchengesetz fällt schon eine Virusgrippe
oder Masern unter den „Seuche“-Begriff . Selbst bei grosser
Sorgfalt ist kein Betrieb frei davon, dass durch Waren, Aussen-
stehende,Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter doch Seuchen-
erreger in den Betrieb gelangen. Die zuständige Behörde kann
möglicherweise Ihren Betrieb schliessen oder anordnen, dass
beispielsweise die verseuchten Waren zu vernichten sind.
Die Betriebsschliessungsversicherung deckt die finanziellen
Folgen, die durch behördliche Massnahmen im Zuge des Bun-
desseuchengesetzes entstehen ab, z.B. folgende Schäden:
  • Warenschäden (finanzieller Ausgleich für Waren, die
    auf behördliche Anordnung entseucht bzw. vernichtet
    werden müssen);
  • Schliessungsschäden (Gewinnminderung und laufende
    Kosten infolge einer behördlich angeordneten Betriebs-
    schliessung für maximal 30 Schliessungstage);
  • Desinfektionskosten für entsprechende Massnahmen
    nach Anordnung der Behörde;
  • Lohn- und Gehaltszahlungen bei Verhängung eines
    Tätigkeitsverbotes gegen den Inhaber und/oder das Personal;
  • Ermittlungs- und Beobachtungskosten.
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Betriebs-Glas und Werbeanlagenversicherung
Verglasungen können leicht zerspringen oder bersten. Gleich-
gültig ob Aussen- oder Innenflächen, ob in Büro, Laden, Werks-
halle oder Praxis. Im Schadensfall sind die entstehenden Kosten
für die Scheiben und Gläser Ihres Betriebes bis zu einer Einzel-
scheibengrösse von, z. B. 8 m2 gedeckt.
Ausserdem können beispielsweise bis zu bestimmten Versiche-
rungssummen kostengünstig mitversichert werden:
  • Schäden an ausgestellten Waren und Dekorationsmitteln;
  • Verteuerung der Lieferung und Montage durch Lage der
    versicherten Sachen (Kran- und Gerüstkosten);
  • Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften,
    Verzierungen, Lichtfilteranlagen und Folien;
  • Für Werbeanlagen, wie z.B. Leuchtreklame, gibt es
    ebenfalls einen preisgünstigen Versicherungsschutz.

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Hinweis
Das HmK  hat alle Informationen sorgfältig aber ohne Gewähr zusammengestellt.
In allen Fällen gelten der Worlaut und die Angaben der gesetzlichen Bestimmungen
und der Versicherungsbedingungen.
Das   übernimmt auch keine Verantwortung für die Inhalte externer Webseiten,
auf die hier verwiesen wird.
Betriebliche Altersversorgung  Informationen über die betriebliche Altersversorgung
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