Private Rentenversicherung, Förder-Rente, Riester-Rente
 
Förder-Rente
Arbeitnehmer mit rentenversicherungspflichtigem Entgelt,
erhalten jetzt staatliche Zuwendungen auf ihre Ansparsumme
um die Absenkung des Rentenniveaus auszugleichen. Jeder
Arbeitnehmer kann bis zu 2,5% seines Bruttoeinkommens in
eine eigene Zusatzversorgung einzahlen. Dafür bietet sich
die private Rentenversicherung an.
Die Zulagen der Förder-Rente können Arbeitnehmer auch
in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), z.B. als Direkt-
versicherung
, Pensionskasse oder Pensionsfond, erhalten.
Allerdings sind hier die Beiträge aus dem Nettoentgelt zu
zahlen, d.h. voller Sozialversicherungsbeitrag, keine Steuer-
erleichterung oder Pauschalsteuer. Es gibt weder Wechsel-
noch Entnahmeoptionen, etwa bei Erwerb von Wohneigen-
tum, oder eine Zertifizierung.
Hier mehr dazu:
Foerder-Rente  Info Förder-Rente
Betriebliche Renten-Direktversicherung  Betriebliche Renten-Direktversicherung
 
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepa? und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales bekannt-
gegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt, z.B. 2002 nur bis zu
einem Monatseinkommen von 4500 EUR/West bzw. 3750 EUR/Ost zu entrichten. Die Beitrags-
bemessungsgrenze für die Krankenversicherung lag 2002 einheitlich bei EUR 3750.
 
  Private Rentenversicherung
Die klassische private Rentenversicherung richtet sich vornehm-
lich an nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, an
Freiberufler, Selbsttändige und sonstige Versicherungsnehmer,
die sich ab einem bestimmtem Alter eine eigene Rente sichern
wollen. Die private Rentenversicherung ist auf die eigene Alters-
versorgung ausgerichtet. Im Untersschied zur Lebensversiche-
rung sind die Hinterbliebenen nicht ohne weiteres mit einge-
schlossen. Allerdings können Sie so mit geringeren Beiträge
Ihre gesetzliche Altersversorgung deutlich aufbessern. Eine
Gesundheitsprüfung wird meist nicht verlangt. Sie erhalten
lebenslang eine garantierte Rente. Ihre private Rente erhöht
sich
kontinuierlich in der Ansparphase und später beim Ren-
tenbezug durch die Überschußbeteiligung. Außerdem können
Sie Steuern sparen.
  Kann ich meine Beitragszahlungen abkürzen?
Sie wollen Ihre Altersversorgung innerhalb von einigen Jahren
finanzieren? Das geht so: Sie zahlen mindestens 5 Jahre in
Ihre private Rente Geld ein. Damit haben Sie die erste Voraus-
setzung dafür erfüllt, dass Sie später steuerfrei zwischen
Kapital- und Rentenzahlung wählen können. Die zweite ist
eine Vertragslaufzeit bis zum möglichen Rentenbeginn von
wenigstens 12 Jahren.
  Futsch ist futsch und hin ist hin?
Nein, nicht ganz: im Todesfall vor Rentenbeginn erhalten Ihre
Hinterbliebenendie bezahlten Beiträge zurück. Auch für den
Fall eines frühzeitigen Todes nach Rentenbeginn kann eine
Mindestleistung vereinbart und die Rente, z.B. dann für min-
destens 5 Jahre weiter gezahlt werden Sie haben die Wahl
zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen
Kapitalzahlung. Diese Entscheidung können Sie auch noch
kurz vor Rentenbeginn treffen. Ihre Rente wird lebenslang ge-
zahlt - selbst dann, wenn Sie, z.B. über 100 Jahre alt werden.
 
Bemerkung
Die neuen Renten- und Steuergesetze der Bundesregierung zielen darauf ab,
einerseits den Steuerzahler - und vorangig den Arbeitgeber von Sozialabgaben -
zu entlasten, anderseits die gesetzliche Rente zu reduzieren und durch die ge-
setzliche Rente zu reduzieren und durch Eigenvorsorge zu ergänzen. Der priva-
ten Alters- und Unfallvorsorge kommt damit eine immer grössere Bedeutung zu.
Hinweis
Das   hat alle Informationen sorgfältig aber ohne Gewähr zusammengestellt.
In allen Fällen gelten der Worlaut und die Angaben der gesetzlichen Bestimmungen.
und der Versicherungsbedigungen.
 
  So kommen Sie an Ihre Rentenversicherung
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