Hier kommen Sie preiswert zu Ihrer privaten
Krankenversicherung |
Private Krankenversicherung
Sie können in die private Krankenversicherung wechseln oder
sich privat versichern, wenn Sie, z.B. zu den hier genannten
Personengruppen gehören:
- Selbstständige sowie
- Angestellte und Arbeiter,
und Ihr Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze
liegt, sowie Studenten unter bestimmten Voraussetzungen.
Hier mehr dazu:
Anfrage private Krankenversicherung |
Auch wenn Sie bereits in einer Krankenkasse sind,
ist es möglich, bessere Leistungen zu erhalten.
Hier mehr dazu:
Anfrage private Krankenzusatzver- sicherung |
Ärzte, Zahnärzte und Ärzte im Praktikum (AiP) unabhänging
von Ihrem Einkommen.
Hier mehr dazu:
Anfrage private Krankenversicherung für Ärzte |
Beamte und Beamtenanwärter
Hier mehr dazu:
Anfrage private Krankenversicherung für Beamte |
Betriebliche (Gruppen-)Krankenversicherung
Hier mehr dazu:
Info betriebliche Krankenversicherung |
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepa und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales bekannt-
gegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt, z.B. 2002 nur bis zu
einem Monatseinkommen von 4500 EUR/West bzw. 3750 EUR/Ost zu entrichten. Die Beitrags-
bemessungsgrenze für die Krankenversicherung lag 2002 einheitlich bei EUR 3750. |
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