Hier kommen Sie preiswert zu Ihrer privaten
Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Sie können in die private Krankenversicherung wechseln oder
sich privat versichern,  wenn Sie, z.B. zu den hier genannten
Personengruppen gehören:
  • Selbstständige sowie
  • Angestellte und Arbeiter,
und Ihr Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze
liegt, sowie Studenten unter bestimmten Voraussetzungen.
Hier mehr dazu: Anfrage private Krankenversicherung  Anfrage private Krankenversicherung
Auch wenn Sie bereits in einer Krankenkasse sind,
ist es möglich, bessere Leistungen zu erhalten.
Hier mehr dazu: Private Kranken-Zusatzversicherung  Anfrage private Krankenzusatzver-
sicherung
Ärzte, Zahnärzte und Ärzte im Praktikum (AiP) unabhänging
von Ihrem Einkommen.
Hier mehr dazu: Anfrage private Krankenversicherung für Ärzte  Anfrage private Krankenversicherung
für Ärzte
Beamte und Beamtenanwärter
Hier mehr dazu: Anfrage private Krankenversicherung für Beamte  Anfrage private Krankenversicherung
für Beamte
Betriebliche (Gruppen-)Krankenversicherung
Hier mehr dazu: Info betriebliche Kankenversicherung  Info betriebliche Krankenversicherung
 
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepa޴ und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales bekannt-
gegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt, z.B. 2002 nur bis zu
einem Monatseinkommen von 4500 EUR/West bzw. 3750 EUR/Ost zu entrichten. Die Beitrags-
bemessungsgrenze für die Krankenversicherung lag 2002 einheitlich bei EUR 3750.
 
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