Betriebliche Altersversorgung bAV
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kleiner und mittlerer Unter-
nehmen (kmU) ist die Direktversicherung meist die ideale be-
triebliche Altersversorgung (bAV). Die Direktversicherung wird
auf den Arbeitnehmer abgeschlossen. Versicherungsnehmer
und Prämienzahler ist der Arbeitgeber, der auch das Versiche-
rungsunternehmen für die bAV auswählt. Die Sozialversiche-
rungsbefreiung
ist an Beiträge zusätzlich zum regulären Ent-
gelt gebunden.
Der Vordruck hilft Ihnen, die notwendigen Angaben zu formu-
lieren. Auf Ihre Anfrage erhalten Sie kostenlos ein mit Ihnen
abgestimmtes Angebot. Bitte vergessen Sie deshalb nicht, Ihre
Telefonnummer(n) anzugeben. Es lohnt sich!
 
  Bitte übermitteln Sie mir ein Angebot.
  Angaben zur betrieblichen
  bAV Kapital-Leben-Direktversicherung:
  Arbeitgeber:
Name der Firma: 
Postleitzahl: 
Firmensitz: 
Strasse: 
Name des 
Sachbearbeiters: 
Telefon: 
wo/wann am besten 
zu erreichen? 
Fax: 
E-Mail: 
Versicherungsbeginn: 01. 
 (Monat)    (Jahr)    
  Umfang der betrieblichen Altersversicherung:
 Beitragstufen: Anzahl
Mitarbeiter
AGbAV*
EUR/Jahr
ANbAV*
EUR/Jahr
Summe
EUR/Jahr
 
Gesellschafter, 
Geschäftsführer: 
    
Prokurist, 
Leitende Mitarbeiter: 
    
Sachbearbeiter, 
Meister: 
    
Mitarbeiter:      
Summe bzw. Mittel 
<=1752 EUR 
    
plus ertragsabhängigem 
AGbAV-Anteil? 
 (Bitte im Textbereich erläutern!)
  Zusatzversicherungen:
Berufunfähigkeits-
zusatzversicherung:
Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit:
Unfallzusatz-
versicherung:
Dread-Disease- 
Zusatz? 
   (Rente bei schwerer Krankheit)
      EUR  =  Euro 
EUR  =  Euro 
Zusätze geben Sie bitte hier an:
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Vielen Dank!
 
*  Mindestrate 1%(2002) bis 4%(ab 2008) des rentenversicherungspflichtigen Einkommens
des Vorjahres, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Sozial-
versicherung (siehe auch Info Förder-Rente).
Entgeltumwandlung
Die Umwandlung künftiger Lohn- bzw. Gehaltsteile in eine wertgleiche Anwartschaft auf
Versorgungsleistungen wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Die Umwandlung von
Arbeitsentgelt muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils individuell vereinbart
werden, z.B. in einem Arbeitsvertrag.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils zum 1.Januar eines Jahres an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepasst und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales bekannt-
gegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt, z.B. 2002 nur bis zu
einem Monatseinkommen von 4500 EUR/West bzw. 3750 EUR/Ost zu entrichten. Die Beitrags-
bemessungsgrenze für die Krankenversicherung lag 2002 einheitlich bei EUR 3750.
 
  mbAV selbstfinanzierte betriebliche Kapital-Leben-
Direktversicherung:
Hier mehr dazu: mbAV selbstfnanzierte Kapital-Leben-Direktversicherung  mbAV mitarbeiterfinanzierte Kapital-
Leben-Direktversicherung

Kapital-Lebensversicherung
Hier mehr dazu: Anfrage Kapital-Lebensversicherung  Kapital-Lebensversicherung
Risiko-Lebensversicherung
Hier mehr dazu: Anfrage Risiko-Lebensversicherung Risiko-Lebensversicherung
  Förder-Rente (Riester-Rente).
Hier mehr dazu: Foerder-Rente  Förder-Rente
Informationen über die betriebliche Direktversicherung
Hier mehr dazu: Info betriebliche Direktversicherung  Info betriebliche Direktversicherung
Informationen über die betriebliche Altersversorgung
Hier mehr dazu: Info betriebliche Altersversorgung  Info betriebliche Altersversorgung
Informationen über die Förder-Rente, Riester-Rente
Hier mehr dazu: Info Foerder-Rente  Info Förder-Rente.
 
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