Anfrage mitarbeiterfinanzierte bAV
Kapital-Leben- Direktversicherung
Als Arbeitnehmer können Sie sich selbst für eine bAV-Direkt-
versicherung
entscheiden, wenn keine bAV-Betriebsvereinba-
rung vorliegt und Ihr Arbeitgeber zustimmt. Der Arbeitnehmer.
holt ein Angebot ein und legt es seinem Arbeitgeber vor, der
meist problemlos alles Weitere veranlaßt.
Die bAV-Direktversicherung ähnelt einer gewöhnlichen Leben-
oder Rentenversicherung. Die Beiträge werden pauschal ver-
steuert und sind bis 2008 sozialversicherungsfrei, soweit dafür
Sonderzahlungen, z.B. Urlaubsgeld, geleistet werden. Die Ren-
dite liegt meist über 6%. Die mbAV wird auf den begünstigen
Arbeitnehmer abgeschlossen. Versicherungsnehmer und Prä-
mienzahler ist der Arbeitgeber, der auch das Versicherungs-
unternehmen auswählen kann.
Der Vordruck hilft Ihnen, die notwendigen Angaben zu formu-
lieren. Auf Ihre Anfrage erhalten Sie kostenlos ein mit Ihnen
abgestimmtes Angebot. Bitte vergessen Sie deshalb nicht, Ihre
Telefonnummer(n) anzugeben. Es lohnt sich!
 
  Bitte übermitteln Sie mir ein Angebot.
  Angaben zu meiner selbstfinanzierten bAV Kapital-
  Leben-Direktversicherung:
  Arbeitgeber:
Name der Firma: 
Postleitzahl: 
Firmensitz: 
Strasse: 
Name des 
Sachbearbeiters: 
Telefon: 
wo/wann am besten 
zu erreichen? 
Fax: 
E-Mail: 
Versicherungsbeginn: 01. 
 (Monat)    (Jahr)    
  Begüngstige(r):
Vorname:  
Name:  
Strasse:  
Postleitzahl  
Wohnort:  
Telefon, privat:  
Telefon, betrieblich  
Fax:  
E-Mail:  
Geburtsdatum:  
Geschlecht:
Berufsgruppe:
Genaue
Berufsbezeichnung
 
Rentenbeginn, ab:
Ich bin:
Entgeltumwandlung 
Direktversicherung: 
 EUR / Monat *
  Zusatzversicherungen:
Berufunfähigkeits-
zusatzversicherung:
Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit:
Unfallzusatz-
versicherung:
Dread-Disease- 
Zusatz? 
   (Rente bei schwerer Krankheit)
EUR  =  Euro 
Zusätze geben Sie bitte hier an:
Bitte warten Sie bei Übermittlung der Angaben die Browser-Sendebestätigung ab. Vielen Dank!
 
 
*  Mindestrate 1%(2002) bis 4%(ab 2008) des rentenversicherungspflichtigen Einkommens
des Vorjahres, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Sozial-
versicherung (siehe auch Info Förder-Rente).
Entgeltumwandlung
Die Umwandlung künftiger Lohn- bzw. Gehaltsteile in eine wertgleiche Anwartschaft auf
Versorgungsleistungen wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Die Umwandlung von
Arbeitsentgelt muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils individuell vereinbart
werden, z.B. in einem Arbeitsvertrag.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepaßt und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales bekannt-
gegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt, z.B. 2002 nur bis zu
einem Monatseinkommen von 4500 EUR/West bzw. 3750 EUR/Ost zu entrichten. Die Beitrags-
bemessungsgrenze für die Krankenversicherung lag 2002 einheitlich bei EUR 3750.
 
  bAV betriebliche Kapital-Leben-Direktversicherung:
Hier mehr dazu: mbAV Kapital-Leben-Direktversicherung bAV Kapital-Leben-Direktversicherung
Kapital-Lebensversicherung
Hier mehr dazu: Anfrage Kapital-Lebensversicherung Kapital-Lebensversicherung
Risiko-Lebensversicherung
Hier mehr dazu: Anfrage Risiko-Lebensversicherung Risiko-Lebensversicherung
Förder-Rente (Riester-Rente).
Hier mehr dazu: Foerder-Rente Förder-Rente
Informationen über die betriebliche Direktversicherung
Hier mehr dazu: Info betriebliche Direktversicherung  Info betriebliche Direktversicherung
  Informationen über die betriebliche Altersversorgung
Hier mehr dazu: Info betriebliche Altersversorgung  Info betriebliche Altersversorgung
  Informationen über die Förder-Rente, Riester-Rente
Hier mehr dazu: Info Foerder-Rente  Info Förder-Rente.
 
Hier zurück zur:    Anfangsseite Leben  Anfangsseite Leben
 
Copyright © 1999-2004 Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Kylau