Betriebliche Altersversorgung bAV durch eine
arbeitgeberfinanzierten Kapital-Renten-Direktversicherung
Die Direktversicherung wird auf den Arbeitnehmer abgeschlos-
sen. Versicherungsnehmer und Prämienzahler ist der Arbeit-
geber, der auch das Versicherungsunternehmen für die bAV
auswählt. Die Sozialversicherungsbefreiung ist an Beiträge
zusätzlich zum regulären Entgelt gebunden.
Der Vordruck hilft Ihnen, die notwendigen Angaben zu formu-
lieren. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie dann kostenfrei
ein mit Ihnen abgestimmten Angebot. Vergessen Sie deshalb
bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.
 
  Bitte übermitteln Sie mir ein Angebot.
  Angaben zur betrieblichen
  bAV Kapital-Renten-Direktversicherung:
  Arbeitgeber:
Name der Firma: 
Postleitzahl: 
Firmensitz: 
Strasse: 
Name des 
Sachbearbeiters: 
Telefon: 
wo/wann am besten 
zu erreichen? 
Fax: 
E-Mail: 
Versicherungsbeginn: 01. 
 (Monat)    (Jahr)    
  Umfang der betrieblichen Altersversicherung:
 Beitragstufen: Anzahl
Mitarbeiter
AGbAV*
EUR/Jahr
ANbAV*
EUR/Jahr
Summe
EUR/Jahr
Gesellschafter, 
Geschäftsführer: 
  
Prokurist, 
Leitende Mitarbeiter: 
  
Sachbearbeiter, 
Meister: 
  
Mitarbeiter:    
Summe bzw. Mittel 
<=1752 EUR 
  
plus ertragsabhängigem 
AGbAV-Anteil? 
 (Bitte im Textbereich erläutern!)
  Zusatzversicherungen:
Berufunfähigkeits-
zusatzversicherung:
Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit:
Unfallzusatz-
versicherung:
Dread-Disease- 
Zusatz? 
   (Rente bei schwerer Krankheit)
      EUR  =  Euro 
   * Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmer-Beitragsanteil im Jahr
Zusätze geben Sie bitte hier an:
Bitte warten Sie bei Übermittlung der Angaben die Browser-Sendebestätigung ab.
Vielen Dank!
 
 *  Mindestrate 1%(2002) bis 4%(ab 2008) des rentenversicherungspflichtigen Einkommens
    des Vorjahres, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Sozial-
    versicherung (siehe auch Info Förder-Rente).
Entgeltumwandlung
Die Umwandlung künftiger Lohn- bzw. Gehaltsteile in eine wertgleiche Anwartschaft auf
Versorgungsleistungen wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Die Umwandlung von
Arbeitsentgelt muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils individuell vereinbart
werden, z.B. in einem Arbeitsvertrag.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils zum 1.Januar eines Jahres an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepa? und vom Bundesminister f?eit und Soziales bekannt-
gegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt, z.B. 2002 nur bis zu
einem Monatseinkommen von 4500 EUR/West bzw. 3750 EUR/Ost zu entrichten. Die Beitrags-
bemessungsgrenze für die Krankenversicherung lag 2002 einheitlich bei EUR 3750.
  mbAV selbstfinanzierte Renten-Direktversicherung:
Hier mehr dazu: mbAV selbstfnanzierte Renten-Direktversicherung mbAV Renten-Direktversicherung
  Private Rentenversicherung
Hier mehr dazu: Anfrage private Rentenversicherung private Rentenversicherung
  bAV Unterstützungskasse:
Hier mehr dazu: bAV Unterstuetzungskasse bAV Unterstützungskasse
  mbAV selbstfinanzierte Unterstützungskasse:
Hier mehr dazu: mbAV selbstfnanzierte Unterstuetzungskasse mbAV Unterstützungskasse
  Förder-Rente (Riester-Rente).
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Informationen über die private Rentenversicherung
Hier mehr dazu: private Rentenversicherung Info private Rentenversicherung.
Informationen über die betriebliche Altersversorgung
Hier mehr dazu: Info betriebliche Altersversorgung Info betriebliche Altersversorgung
Informationen über die Förder-Rente, Riester-Rente
Hier mehr dazu: Info Foerder-Rente Info Förder-Rente.
Informationen zu bestimmten Begriffen
Hier mehr dazu:
Info bAV Direktversicherung Informationen zur bAV Direkt-Versicherung
Info mbAV Direkt-Versicherung Informationen zur mbAV Direkt-Versicherung
Info betriebliche Direktversicherung Info betriebliche Direktversicherung
Info betriebliche Unterstuetzungskasse Info betriebliche Unterstützungskasse
Online-Info zum Altersvermoegengesetz Online-Info zum Altersvermögengesetz*
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