Betriebliche Altersversorgung bAV
mit einer Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist mit einem eigenen Vermögen aus-
gestattet, rechtlich selbständig und wird von einem oder meh-
reren Unternehmen getragen. Das Vermögen besteht aus Zu-
wendungen des/der Trägers oder aus eigenen Vermögenser-
trägen und gewährt ausschließlich Versorgungsleistungen. Ver-
sorgungsträger ist nicht der Arbeitgeber, sondern die Unterstüt-
zungskasse.
Der Vordruck hilft Ihnen, die notwendigen Angaben zu formu-
lieren. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie dann kostenfrei
ein mit Ihnen abgestimmten Angebot. Vergessen Sie deshalb
bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.
 
  Bitte übermitteln Sie mir ein Angebot.
  Angaben zur bAV Unterstützungskasse:
  Arbeitgeber:
Name der Firma: 
Postleitzahl: 
Firmensitz: 
Strasse: 
Name des 
Sachbearbeiters: 
Telefon: 
wo/wann am besten 
zu erreichen? 
Fax: 
E-Mail: 
Versicherungsbeginn: 01. 
 (Monat)    (Jahr)    
  Umfang der betrieblichen Altersversicherung:
 Beitragstufen: Anzahl
Mitarbeiter
AGbAV*
EUR/Jahr
ANbAV*
EUR/Jahr
Summe
EUR/Jahr
Gesellschafter, 
Geschäftsführer: 
  
Prokurist, 
Leitende Mitarbeiter: 
  
Sachbearbeiter, 
Meister: 
  
Mitarbeiter:    
Summe bzw. Mittel 
<=1752 EUR 
  
plus ertragsabhängigem 
AGbAV-Anteil? 
 (Bitte im Textbereich erläutern!)
  Zusatzversicherungen:
Berufunfähigkeits-
zusatzversicherung:
Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit:
Unfallzusatz-
versicherung:
Dread-Disease- 
Zusatz? 
   (Rente bei schwerer Krankheit)
   * Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmer-Beitragsanteil im Jahr
      EUR  =  Euro 
Zusätze geben Sie bitte hier an:
Bitte warten Sie bei Übermittlung der Angaben die Browser-Sendebestätigung ab.
Vielen Dank!
 
 *  Mindestrate 1%(2002) bis 4%(ab 2008) des rentenversicherungspflichtigen Einkommens
    des Vorjahres, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Sozial-
    versicherung (siehe auch Info Förder-Rente).
Entgeltumwandlung
Die Umwandlung künftiger Lohn- bzw. Gehaltsteile in eine wertgleiche Anwartschaft auf
Versorgungsleistungen wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Die Umwandlung von
Arbeitsentgelt muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils individuell vereinbart
werden, z.B. in einem Arbeitsvertrag.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils zum 1.Januar eines Jahres an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepa? und vom Bundesminister f?eit und Soziales bekannt-
gegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt, z.B. 2002 nur bis zu
einem Monatseinkommen von 4500 EUR/West bzw. 3750 EUR/Ost zu entrichten. Die Beitrags-
bemessungsgrenze für die Krankenversicherung lag 2002 einheitlich bei EUR 3750.
  mbAV selbstfinanzierte Unterstützungskasse:
Hier mehr dazu: mbAV selbstfnanzierte Unterstuetzungskasse mbAV Unterstützungskasse
  Private Rentenversicherung
Hier mehr dazu: Anfrage private Rentenversicherung  private Rentenversicherung
  bAV Renten-Direktversicherung:
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  mbAV selbstfinanzierte Renten-
Direktversicherung:
Hier mehr dazu: mbAV selbstfnanzierte Renten-Direktversicherung  mbAV Renten-Direktversicherung
  Förder-Rente (Riester-Rente).
Hier mehr dazu: Foerder-Rente  Förder-Rente
Informationen über die private Rentenversicherung
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Informationen über die betriebliche Altersversorgung
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Informationen über die Förder-Rente, Riester-Rente
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  Informationen zu bestimmten Begriffen
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Info bAV Direktversicherung  Informationen zur bAV Direkt-Versicherung
Info mbAV Direkt-Versicherung  Informationen zur mbAV Direkt-Versicherung
Info betriebliche Direktversicherung  Info betriebliche Direktversicherung
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