Anfrage Förder-Rente,
staatlich geförderte private Altersversorgung
Gefördert werden können alle Personen, die in die gesetz-
liche Rentenversicherung einzahlen müssen oder deren Ent-
gelt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Sozial-
versicherung nicht überschreitet. Dazu gehören:
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Zusatzversorgung;
  • Beamte, Richter und Sodaten;
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld;
  • geringfügig Beschäftigte;
  • nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung;
  • Pflichtversicherte Selbstständige, z. B. Handwerker;
  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte.
  • Wehr- und Zivildienstleistende;
Nicht zu dem begünstigten Personenkreis gehören:
  • Selbstständige u.a., deren Einkommen über der Beitrags-
    bemessungsgrenze
    liegt;
  • geringfügigbeschäftigte, die keine Sozialabgaben leisten.
Der Vordruck hilft Ihnen, die notwendigen Angaben zu formu-
lieren. Sie erhalten auf Ihre Anfrage kostenfrei ein mit Ihnen
abgestimmtes Angebot. Bitte vergessen Sie deshalb nicht, Ihre
Telefonnummer(n) anzugeben. Es lohnt sich!
 
  Bitte übermitteln Sie mir ein Angebot.
  Angaben zu meiner Förder-Rente:
  Die Förderung ist abhängig von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen und
  dem Ihres Ehepartners. Das Einkommen des Antragsteller muss renten-
  versicherungspflichtig sein.
  Antragsteller:
Versicherungsbeginn: 01. 
 (Monat)    (Jahr)    
Name: 
Vorname:  
Geburtsdatum:  
Geschlecht: 
weiblich: männlich:  
Strasse:  
PLZ:  
Wohnort: 
Telefon, privat: 
und/oder Telefon, 
beruflich: 
wo/wann am besten 
zu erreichen? 

(Bitte nicht vergessen!)
Fax: 
E-Mail: 
Berufsgruppe:  
Genaue  
Berufsbezeichnung:  
  Ehepartner:
Vorname:   
Name:   
Geburtsdatum:   
Geschlecht: 
Berufsgruppe: 
  Kinder, für die im aktuellen Kalenderjahr
  Kindergeld bezogen wurde:
Vorname: Nachname: Geschlecht:  Geboren am: 

 

m w  T   M   J 
   
 
   
   
   
  Die staatliche Förderung ist abhängig vom rentenversicherungspflichtigen
  Jahresbruttoeinkommen:
  Einkommen
brutto/m
Einkommen
brutto/a
Kirchen-
steuer
Prozent
Antragsteller     ja
nein
Ehepartner     ja
nein
  Die staatliche Förderung ist auch abhängig von Ihrer berufliche Tätigkeit.
  Bitte korrekt auswählen.
Berufliche Tätigkeit    Antragsteller  Ehepartner
Selbstständig, Freiberufler    
Angestellter, renten-
versicherungspflichtig
   
Angestellter im öffentichen
Dienst
   
Lohnempfänger, renten-
versicherungspflichtig
   
Lohnempfänger im
öffentichern Dienst
   
Beamter    
Richter    
Berufssoldat    
Soldat auf Zeit    
Wehrdienstleistender    
Zivildienst-
leistender
   
Versicherter im
Erziehungsurlaub
   
Landwirt, rentenver-
sicherungspflichtig
   
Selbständig, renten-
versicherungspflichtig
   
Nicht Erwerbstätige    
Schüler    
Student    
Bezieher von Lohn-
ersatzleistungen
   
Rentenauszahlung ab:   Lebensjahr  (>= 60. Lebensjahr)
  Zusatzversicherungen:
Berufunfähigkeits-
zusatzversicherung:
Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit:
Unfallzusatz-
versicherung:
Dread-Disease- 
Zusatz? 
   (Rente bei schwerer Krankheit)
EUR  =  Euro 
Zusätze geben Sie bitte hier an:
Bitte warten Sie bei Übermittlung der Angaben die Browser-Sendebestätigung ab.
Vielen Dank!
 
 *  Mindestrate 1%(2002) bis 4%(ab 2008) des rentenversicherungspflichtigen Einkommens
    des Vorjahres, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Sozial-
    versicherung (siehe auch Info Förder-Rente).
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepa? und vom Bundesminister f?eit und Soziales bekannt-
gegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt, z.B. 2002 nur bis zu
einem Monatseinkommen von 4500 EUR/West bzw. 3750 EUR/Ost zu entrichten. Die Beitrags-
bemessungsgrenze für die Krankenversicherung lag 2002 einheitlich bei EUR 3750.
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Private Rentenversicherung
Hier mehr dazu: Anfrage private Rentenversicherung private Rentenversicherung
  bAV Renten-Direktversicherung:
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  mbAV selbstfinanzierte Renten-Direktversicherung:
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  bAV Unterstützungskasse:
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Den Ertrag der neuen, gesetzlich geregelten, staatlich geför-
derten, privaten Rente, der sogenannten Förder-Rente und die
Vorausetzungen dafür, können Sie unmittelbar online abrufen.
Hier mehr dazu: Online-Berechnung der Förderrente Online-Berechnung der Förderrente
Informationen über die Förder-Rente, Riester-Rente
Hier mehr dazu: Info Foerder-Rente Info Förder-Rente.
Informationen über die private Rentenversicherung
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Informationen über die betriebliche Altersversorgung
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Informationen zu bestimmten Begriffen
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