Gefördert werden können alle Personen, die in die gesetz-
liche Rentenversicherung einzahlen müssen oder deren Ent-
gelt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Sozial-
versicherung nicht überschreitet. Dazu gehören:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Zusatzversorgung;
- Beamte, Richter und Sodaten;
- Bezieher von Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld;
- geringfügig Beschäftigte;
- nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung;
- Pflichtversicherte Selbstständige, z. B. Handwerker;
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte.
- Wehr- und Zivildienstleistende;
Nicht zu dem begünstigten Personenkreis gehören:
- Selbstständige u.a., deren Einkommen über der Beitrags-
bemessungsgrenze liegt;
- geringfügigbeschäftigte, die keine Sozialabgaben leisten.
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* Mindestrate 1%(2002) bis 4%(ab 2008) des rentenversicherungspflichtigen Einkommens
des Vorjahres, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Sozial-
versicherung (siehe auch Info Förder-Rente). |
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepa? und vom Bundesminister f?eit und Soziales bekannt-
gegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt, z.B. 2002 nur bis zu
einem Monatseinkommen von 4500 EUR/West bzw. 3750 EUR/Ost zu entrichten. Die Beitrags-
bemessungsgrenze für die Krankenversicherung lag 2002 einheitlich bei EUR 3750. |
Online-Berechnung Vorsorgeplan
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Private Rentenversicherung
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private Rentenversicherung
bAV Renten-Direktversicherung:
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bAV Renten-Direktversicherung
mbAV selbstfinanzierte Renten-Direktversicherung:
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mbAV Renten-Direktversicherung
bAV Unterstützungskasse:
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bAV Unterstützungskasse
mbAV selbstfinanzierte Unterstützungskasse:
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mbAV Unterstützungskasse |
Den Ertrag der neuen, gesetzlich geregelten, staatlich geför-
derten, privaten Rente, der sogenannten Förder-Rente und die
Vorausetzungen dafür, können Sie unmittelbar online abrufen.
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Online-Berechnung der Förderrente |
Informationen über die Förder-Rente, Riester-Rente
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Info Förder-Rente.
Informationen über die private Rentenversicherung
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Info private Rentenversicherung.
Informationen über die betriebliche Altersversorgung
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Informationen zu bestimmten Begriffen
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Informationen zur mbAV Direkt-Versicherung
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