Betriebliche Altersversorgung mbAV mit einer
selbstfinanzierten Kapital-Renten-Direktversicherung
Als Arbeitnehmer können Sie sich selbst für eine bAV-Direkt-
versicherung
entscheiden, wenn keine bAV-Betriebsvereinba-
rung vorliegt und Ihr Arbeitgeber zustimmt. Der Arbeitnehmer
holt ein Angebot ein und legt es seinem Arbeitgeber vor, der
meist problemlos zustimmt und alles Weitere veranlasst.
Die bAV-Direktversicherung ähnelt einer gewöhnlichen Leben-
oder Rentenversicherung. Die Beiträge werden pauschal ver-
steuert und sind bis 2008 sozialversicherungsfrei, soweit dafür
Sonderzahlungen, z.B. Urlaubsgeld, geleistet werden. Die Ren-
dite liegt meist um 5 bis 6%.
Die Direktversicherung wird auf den begünstigen Arbeitnehmer
abgeschlossen. Versicherungsnehmer und Prämienzahler ist
der Arbeitgeber, der auch das Versicherungsunternehmen aus-
wählt kann.
Der Vordruck hilft Ihnen, die notwendigen Angaben zu formu-
lieren. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie dann kostenfrei
ein mit Ihnen abgestimmten Angebot. Vergessen Sie deshalb
bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.
  Bitte übermitteln Sie mir ein Angebot.
  Angaben zu meiner selbstfinanzierten bAV-Renten-
  Direktversicherung:
  Arbeitgeber:
Name der Firma: 
Postleitzahl: 
Firmensitz: 
Strasse: 
Name des 
Sachbearbeiters: 
Telefon: 
wo/wann am besten 
zu erreichen? 
Fax: 
E-Mail: 
  Begüngstige(r):
Versicherungsbeginn: 01. 
 (Monat)    (Jahr)    
Vorname:  
Name:  
Strasse:  
Postleitzahl  
Wohnort:  
Telefon, privat:  
Telefon, betrieblich  
Fax:  
E-Mail:  
Geburtsdatum:  
Geschlecht: 
weiblich: männlich:  
Berufsgruppe:
Genaue
Berufsbezeichnung
 
Rentenbeginn, ab:
Ich bin:
Entgeltumwandlung 
Direktversicherung: 
 EUR / Monat *
  Zusatzversicherungen:
Berufunfähigkeits-
zusatzversicherung:
Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit:
Unfallzusatz-
versicherung:
Dread-Disease- 
Zusatz? 
   (Rente bei schwerer Krankheit)
EUR  =  Euro 
Zusätze geben Sie bitte hier an:
Bitte warten Sie bei Übermittlung der Angaben die Browser-Sendebestätigung ab.
Vielen Dank!
 
 *  Mindestrate 1%(2002) bis 4%(ab 2008) des rentenversicherungspflichtigen Einkommens
    des Vorjahres, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Sozial-
    versicherung (siehe auch Info Förder-Rente).
Entgeltumwandlung
Die Umwandlung künftiger Lohn- bzw. Gehaltsteile in eine wertgleiche Anwartschaft auf
Versorgungsleistungen wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Die Umwandlung von
Arbeitsentgelt muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils individuell vereinbart
werden, z.B. in einem Arbeitsvertrag.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepa? und vom Bundesminister f?eit und Soziales bekannt-
gegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt, z.B. 2002 nur bis zu
einem Monatseinkommen von 4500 EUR/West bzw. 3750 EUR/Ost zu entrichten. Die Beitrags-
bemessungsgrenze für die Krankenversicherung lag 2002 einheitlich bei EUR 3750.
  bAV Renten-Direktversicherung:
Hier mehr dazu: bAV Renten-Direktversicherung bAV Renten-Direktversicherung
  Private Rentenversicherung
Hier mehr dazu: Anfrage private Rentenversicherung  private Rentenversicherung
  bAV Unterstützungskasse:
Hier mehr dazu: bAV Unterstuetzungskasse  bAV Unterstützungskasse
  mbAV selbstfinanzierte Unterstützungskasse:
Hier mehr dazu: mbAV selbstfnanzierte Unterstuetzungskasse  mbAV Unterstützungskasse
  Förder-Rente (Riester-Rente).
Hier mehr dazu: Foerder-Rente Förder-Rente
  Informationen über die private Rentenversicherung
Hier mehr dazu: private Rentenversicherung  Info private Rentenversicherung.
Informationen über die betriebliche Altersversorgung
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Informationen über die Förder-Rente, Riester-Rente
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Informationen zu bestimmten Begriffen
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