Als Arbeitnehmer können Sie sich selbst für eine bAV-Direkt-
versicherung entscheiden, wenn keine bAV-Betriebsvereinba-
rung vorliegt und Ihr Arbeitgeber zustimmt. Der Arbeitnehmer
holt ein Angebot ein und legt es seinem Arbeitgeber vor, der
meist problemlos zustimmt und alles Weitere veranlasst.
Die bAV-Direktversicherung ähnelt einer gewöhnlichen Leben-
oder Rentenversicherung. Die Beiträge werden pauschal ver-
steuert und sind bis 2008 sozialversicherungsfrei, soweit dafür
Sonderzahlungen, z.B. Urlaubsgeld, geleistet werden. Die Ren-
dite liegt meist um 5 bis 6%.
Die Direktversicherung wird auf den begünstigen Arbeitnehmer
abgeschlossen. Versicherungsnehmer und Prämienzahler ist
der Arbeitgeber, der auch das Versicherungsunternehmen aus-
wählt kann. |
Der Vordruck hilft Ihnen, die notwendigen Angaben zu formu-
lieren. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie dann kostenfrei
ein mit Ihnen abgestimmten Angebot. Vergessen Sie deshalb
bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben. |
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Vielen Dank! |
* Mindestrate 1%(2002) bis 4%(ab 2008) des rentenversicherungspflichtigen Einkommens
des Vorjahres, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Sozial-
versicherung (siehe auch Info Förder-Rente). |
Entgeltumwandlung
Die Umwandlung künftiger Lohn- bzw. Gehaltsteile in eine wertgleiche Anwartschaft auf
Versorgungsleistungen wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Die Umwandlung von
Arbeitsentgelt muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils individuell vereinbart
werden, z.B. in einem Arbeitsvertrag. |
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepa? und vom Bundesminister f?eit und Soziales bekannt-
gegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt, z.B. 2002 nur bis zu
einem Monatseinkommen von 4500 EUR/West bzw. 3750 EUR/Ost zu entrichten. Die Beitrags-
bemessungsgrenze für die Krankenversicherung lag 2002 einheitlich bei EUR 3750. |
bAV Renten-Direktversicherung:
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bAV Renten-Direktversicherung
Private Rentenversicherung
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private Rentenversicherung
bAV Unterstützungskasse:
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bAV Unterstützungskasse
mbAV selbstfinanzierte Unterstützungskasse:
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mbAV Unterstützungskasse
Förder-Rente (Riester-Rente).
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Förder-Rente |
Informationen über die private Rentenversicherung
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Info private Rentenversicherung.
Informationen über die betriebliche Altersversorgung
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Info betriebliche Altersversorgung
Informationen über die Förder-Rente, Riester-Rente
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Info Förder-Rente. |
Informationen zu bestimmten Begriffen
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Informationen zur bAV Direkt-Versicherung
Informationen zur mbAV Direkt-Versicherung
Info betriebliche Direktversicherung
Info betriebliche Unterstützungskasse
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