Mitarbeiterfinanzierte betriebliche Altersversorgung mbAV
mit einer Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist mit einem eigenen Vermögen aus-
gestattet, rechtlich selbständig und wird von einem oder meh-
reren Unternehmen getragen. Das Vermögen besteht aus Zu-
wendungen des/der Trägers oder aus eigenen Vermögenser-
trägen und gewährt ausschließlich Versorgungsleistungen. Ver-
sorgungsträger ist nicht der Arbeitgeber, sondern die Unterstüt-
zungskasse. Die Direktversicherung wird auf den begünstigen
Arbeitnehmer abgeschlossen. Versicherungsnehmer und Prä-
mienzahler ist der Arbeitgeber, der auch die bAV selbst aus-
wählen kann. Die Unterstützungskasse ähnelt einer gewöhn-
lichen Renten- oder Lebenversicherung. Die Beiträge werden
pauschal versteuert und sind bis 2008 sozialversicherungsfrei,
soweit dafür Sonderzahlungen, z.B. Urlaubsgeld, geleistet
werden. Die Rendite liegt meist um 5 bis 6%.
Als Arbeitnehmer können Sie sich selbst für eine mbAV-Unter-
stützungskasse
entscheiden, wenn keine bAV-Betriebsvereinba-
rung vorliegt und Ihr Arbeitgeber zustimmt. Der Arbeitnehmer.
holt ein Angebot ein und legt es seinem Arbeitgeber vor, der
meist problemlos alles Weitere veranlaßt.
Der Vordruck hilft Ihnen, die notwendigen Angaben zu formu-
lieren. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie dann kostenfrei
ein mit Ihnen abgestimmten Angebot. Vergessen Sie deshalb
bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.
 
  Bitte übermitteln Sie mir ein Angebot.
  Angaben zu meiner
  selbstfinanzierten bAV-Renten-Direktversicherung:
  Arbeitgeber:
Name der Firma: 
Postleitzahl: 
Firmensitz: 
Strasse: 
Name des 
Sachbearbeiters: 
Telefon: 
wo/wann am besten 
zu erreichen? 
Fax: 
E-Mail: 
  Begüngstige(r):
Versicherungsbeginn: 01. 
 (Monat)    (Jahr)    
Vorname:  
Name:  
Strasse:  
Postleitzahl  
Wohnort:  
Telefon, privat:  
Telefon, betrieblich  
Fax:  
E-Mail:  
Geburtsdatum:  
Geschlecht: 
weiblich: männlich:  
Berufsgruppe:
Genaue
Berufsbezeichnung
 
Rentenbeginn, ab:
Ich bin:
Entgeltumwandlung 
Direktversicherung: 
 EUR / Monat *
  Zusatzversicherungen:
Berufunfähigkeits-
zusatzversicherung:
Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit:
Unfallzusatz-
versicherung:
Dread-Disease- 
Zusatz? 
   (Rente bei schwerer Krankheit)
EUR  =  Euro 
Zusätze geben Sie bitte hier an:
Bitte warten Sie bei Übermittlung der Angaben die Browser-Sendebestätigung ab. Vielen Dank!
 
 
 *  Mindestrate 1%(2002) bis 4%(ab 2008) des rentenversicherungspflichtigen Einkommens
    des Vorjahres, max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Sozial-
    versicherung (siehe auch Info Förder-Rente).
Entgeltumwandlung
Die Umwandlung künftiger Lohn- bzw. Gehaltsteile in eine wertgleiche Anwartschaft auf
Versorgungsleistungen wird als Entgeltumwandlung bezeichnet. Die Umwandlung von
Arbeitsentgelt muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils individuell vereinbart
werden, z.B. in einem Arbeitsvertrag.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres an die allgemeine
Einkommensentwicklung angepaßt und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales bekannt-
gegeben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 75% der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt, z.B. 2002 nur bis zu
einem Monatseinkommen von 4500 EUR/West bzw. 3750 EUR/Ost zu entrichten. Die Beitrags-
bemessungsgrenze für die Krankenversicherung lag 2002 einheitlich bei EUR 3750.
 
  bAV Unterstützungskasse:
Hier mehr dazu: bAV Unterstuetzungskasse bAV Unterstützungskasse
  Private Rentenversicherung
Hier mehr dazu: Anfrage private Rentenversicherung private Rentenversicherung
  bAV Renten-Direktversicherung:
Hier mehr dazu: bAV Renten-Direktversicherung bAV Renten-Direktversicherung
  mbAV selbstfinanzierte Renten-Direktversicherung:
Hier mehr dazu: bAV selbstfinanzierte Renten-Direktversicherung mbAV Renten-Direktversicherung
  Förder-Rente (Riester-Rente).
Hier mehr dazu: Foerder-Rente Förder-Rente
Informationen über die private Rentenversicherung
Hier mehr dazu: private Rentenversicherung Info private Rentenversicherung.
Informationen über die betriebliche Altersversorgung
Hier mehr dazu: Info betriebliche Altersversorgung Info betriebliche Altersversorgung
Informationen über die Förder-Rente, Riester-Rente
Hier mehr dazu: Info Foerder-Rente Info Förder-Rente.
Informationen zu bestimmten Begriffen
Hier mehr dazu:
Info bAV Direktversicherung Informationen zur bAV Direkt-Versicherung
Info mbAV Direkt-Versicherung Informationen zur mbAV Direkt-Versicherung
Info betriebliche Direktversicherung Info betriebliche Direktversicherung
Info betriebliche Unterstuetzungskasse Info betriebliche Unterstützungskasse
Online-Info zum Altersvermoegengesetz Online-Info zum Altersvermögengesetz*
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